1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetschleistungen

1.1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Konferenzdolmetscherin Anna Furlan (nachfolgend „Dolmetscherin“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dolmetscherin nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. Folgende Leistungen sind - solange nicht explizit aufgeführt - nicht Teil eines Vertrages und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt: Mehraufwand über die normalen Arbeitszeiten hinaus (siehe 2.), Konsekutiv- oder Begleitdolmetschen bei Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Konferenzprogramms (z.B. Besichtigungen, Abendessen), Leistungen unter erschwerten Bedingungen (z.B. fehlende Sicht auf den Redner), Übersetzungsleistungen am Rande der Konferenz, Dolmetschen des Sprechtextes von Filmen.


1.2 Umfang des Dolmetschauftrags
Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die tägliche Arbeitszeit der Dolmetscherin beträgt in der Regel jeweils 2 ½ bis 3 Stunden am Vormittag und am Nachmittag mit einer 1 ½ stündigen Pause. Wird diese Arbeitszeit voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Konferenz eine Aufstockung des Dolmetscherteams.


1.3 Vergütung
Honorare sowie Tage- und Übernachtungsgelder werden in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Dolmetscherin kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. Überstunden werden gemäß dem vereinbarten Satz vergütet.


1.4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Dolmetscherin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Alle Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor Konferenzbeginn der Dolmetscherin in allen Arbeitssprachen der Konferenz zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören organisatorische Informationen zur Veranstaltung (z.B. Programm, Tagesordnung, Informationen über Redner, Teilnehmerlisten, etc.) sowie inhaltliche Informationen (Protokolle vergangener Sitzungen, Redemanuskripte, Präsentationen, Konferenzmappen, Terminologie und Glossare, interne Begriffe, Broschüren, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dolmetscherin. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz verlesen werden, erhält die Dolmetscherin spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihr verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird die Dolmetscherin von ihrer Leistungspflicht entbunden. Alle Vorbereitungsmaterialien werden von der Dolmetscherin absolut vertraulich behandelt und weder zu anderen Zwecken als der Vorbereitung auf den Auftrag verwendet noch an Dritte weitergegeben. Nach Ende des Dolmetscheinsatzes können diese auf Wunsch des Auftraggebers vernichtet werden. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeichen).


1.5 Arbeitsbedingungen
Die Dolmetscherin muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genutzte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscherin die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann. Ggf. sind geeignete Mikrofonanlagen einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Sprecher die vorhandenen Mikrophone benutzt. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der gedolmetschte Text die Zuhörer erreicht, ohne dass die Teilnehmer, die im Original hören, gestört werden. Der Dolmetscher wird von seiner Leistungspflicht frei, wenn die Simultandolmetschanlage oder deren Bedienung von der beratenden Dolmetscherin als unzureichend befunden wird. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Personenführungsanlagen (sog. Flüsteranlagen) sind kein geeigneter Ersatz für Simultandolmetschanlagen. Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript der Dolmetscherin vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscherin übertragen wird. Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit der Dolmetscherin noch die Qualität ihrer im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.


1.6 Ferndolmetschen (RSI / RCI)
Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscherin mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede. Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist. Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen die Dolmetscherin während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms - Requirements and recommendations entsprechen. Der Aufraggeber gewährt der Dolmetscherin vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von der Dolmetscherin getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen. Der Auftraggeber stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist. Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetscherteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein.Dem Aufraggeber ist bekannt, dass die Dolmetscherin keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Die Dolmetscherin haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners der Dolmetscherin zurückzuführen. Soweit die Störung nicht nachweislich auf den Rechner der Dolmetscherin zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch der Dolmetscherin bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Dolmetscherin ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen Punkt 12 dieser AGB entsprechend.


1.7 Berufsgeheimnis
Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.


1.8 Ersatz
Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.


1.9 Haftung
Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht. Die Dolmetscherin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.


1.10 Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits bei der Dolmetscherin entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.


1.11 Absage
Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste der Dolmetscherin für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat die Dolmetscherin Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten. Soweit die Dolmetscherin für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann sie die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.


1.12 Urheberrecht
Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte. Aufzeichnung und/oder Direktübertragung der Dolmetschleistung werden gesondert in Rechnung gestellt.


1.13 Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Dolmetscherin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.


1.14 Salvatorische Klausel
Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsleistungen

2.1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Anna Furlan (nachfolgend „Übersetzerin“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt wurden.


2.2 Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.


2.3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht sowie Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Beglaubigung, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Die Übersetzerin behält sich das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungszeit für Formatierungen, die von der Formatierung bzw. dem Format oder Dateityp des Ausgangstextes abweichen, in Rechnung zu stellen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der Auftraggeber bestätigt der Übersetzerin Rechteinhaber an den in den zur Übersetzung vorgelegten Unterlagen verwendeten Logos, Markenzeichen etc. zu sein. Er stellt diesbezüglich die Übersetzerin von eventuellen Ansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, frei. Die etwaige Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Die Übersetzerin behält sich vor, bei Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. Die Übersetzerin hat jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen. Für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, haftet die Übersetzerin grundsätzlich nicht.


2.4 Mängelbeseitigung
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeberunter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist. Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Übersetzerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.


2.5 Nachträgliche Änderungen
Die Übersetzerin behält sich das Recht vor, bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers an bereits mangelfreien Übersetzungen (z. B. stilistische Änderungen, bei Auftragserteilung nicht vereinbarte spezifische Terminologie, Formatierungen) gegebenenfalls den zeitlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Mängel gemäß 4 „Mängelbeseitigung“ sind hiervon nicht betroffen.


2.6 Stornierung eines Übersetzungsauftrages

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertiggestellte Arbeiten dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.


2.7 Haftung
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung der Auftragnehmerin wird auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadenstiftenden Leistung, jedoch maximal auf 5.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn die Auftraggeberin / der Auftraggeber gegen den verursachten Schaden versichert ist. Bei Mehrdeutigkeit des Textes haftet die Auftragnehmerin nicht. Ansprüche der Auftraggeberin / des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.


2.8 Verschwiegenheitspflicht
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Ebenso wird die Übersetzerin alle Personen, welche als Erfüllungsgehilfen tätig werden, zur Verschwiegenheit verpflichten.


2.9 Mitwirkung Dritter
Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 8. verpflichten.


2.10 Vergütung
Übersetzungen werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart, pro Wort berechnet. Die Wortanzahl errechnet sich im Ausgangstext, sofern dieser in einem zählbaren Format vorliegt. Liegt der Ausgangstext nicht in einem zählbaren Format vor, wird die Wortanzahl im Zieltext ermittelt. Rechnungen der Übersetzerin werden, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten alle Preise in Euro. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zahlungen sind auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten. Etwaige Bank- oder sonstige Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Aufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. Die Auftragnehmerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.


2.11 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Die Übersetzerin behält sich das Urheberrecht vor.


2.12 Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin oder Sitz ihrer beruflichen Niederlassung. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort. Die Vertragssprache ist Deutsch.


2.13 Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.